Abgeschickt von Jochen am 18 November, 2008 um 21:49:43
Antwort auf: Re: Berichtigung Steuerbescheid nach § 129 AO von Christian am 18 November, 2008 um 00:04:06:
Vielen Dank für die Antwort!
Es geht um den AfA- Satz der Abschreibung einer Immobilie. Für 2005 und 2006 hatte ich aus Unwissenheit noch 5 % angesetzt, obwohl 2,5 % der richtige Satz gewesen wäre. Auf der Abschreibungstabelle und der jeweiligen Anlage V wurde der korrekte Wert von 2,5 % auch handschriftlich vom FA korrigiert. Bei der Übertragung in den PC unterlief dem Bearbeiter jedoch ein Rechenfehler (Tippfehler) so daß niedrigere Einkünfte angesetzt wurden, als tatsächlich erzielt worden sind.
Der Gipfel ist auch noch, daß ich für die Nachlässigkeit des Bearbeiters auch noch die Zinsen zahlen darf.