Vollstreckungsbescheid trotz Vergleich erneut vollstreckbar?


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Abgeschickt von Max Müller am 15 April, 2010 um 19:11:39

Hallo,

ist es rechtmässig, wenn ein durch Vergleich erledigter Vollstreckungsbescheid erneut (beim Ehegatten) eingefordert wird?

Zum Sachverhalt:

Durch Rechtsanwälte wurde ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Nach 4 jahren gegen Ehefrau des Schuldners ebenfalls aufgrund gleicher Hauptsache (!) dann unter neuem Aktenzeichen ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid erlassen.

Anfang 2010 wurde der Vollstreckungsbescheid der Ehefrau mit einem Vergleich erledigt.

Nun bekam ich ein Schreiben, in dem der Rechtsanwalt nun Erledigung meines Vollstreckungsbescheid unabhängig vom geschlossenen Vergleich mit Ehefrau (gleiche Hauptsache!)einfordert, mit der Begründung, es wurde nur Erledigungserklärung gegenüber meiner Frau erteilt.

Meine Frage:

Ist es überhaupt rechtmässig, die gleiche Hauptsache 2 x einzufordern?
War/bin der Meinung, dass mit dem abgeschlossenen Vergleich des Aktenzeichens mit der Frau und deren Vollstreckungsbescheides nun die urprüngliche Sache erledigt sei!

Mein Gedanke (Ironie) - zukünftig als RA vorsorglich gleich gegen Ehehatten gesondert Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid in der gleichen Sache beantragen und doppelt kassieren...

Besten Dank bereits im Voraus,

Max Müller





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