Abgeschickt von Mag. am 17 April, 2010 um 13:14:57:
Antwort auf: Verwendung von Vereinsvermögen von Risti am 16 April, 2010 um 19:11:53:
Wenn es sich denn um einen gemeinnützigen Verein handelt, kann er bei zu großem Vermögen den Status der "Gemeinnützigkeit" und damit die Steuerbefreiung verlieren. Das "Vermögen" kann auch durch mehr oder weniger kräftige Senkung der Mitgliedsbeiträge abgebaut werden, wenn es sonst keine satzungsgemäße zeitnahe Verwendung gibt. Direkte Ausschüttungen an Mitglieder sind
stark beschränkt; es ist ja kein Sparverein.
Siehe hier:
(Das hätten Sie aber auch selbst finden können!)
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C323304_N9590_L20_D0_I636.html
http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_gem.htm#Der Grundsatz