Abgeschickt von Peter Koska am 06 Mai, 2010 um 14:07:53
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
meine Tochter zog im August 2003 von der Wohnung meiner Ex-Frau (Bayern) in meine Wohnung (Thüringen). Bis dahin zahlte ich Kindesunterhalt an die Mutter. Meine Tochter sollte nur eine begrenzte Zeit bei mir wohnen, da meine Ex-Frau finanziell und beruflich auf die Beine kommen wollte. Aus diesem Grund vereinbarten wir Unterhaltszahlungen auszusetzen. Das heisst für die Zeit , welche meine Tochter bei mir wohnt zahlt die Mutter keinen Unterhalt. Wechselt die Tochter ihren Wohnsitz zurück zur Mutter sollte ich erst dann wieder Unterhalt zahlen, wenn dieser Zeitraum ausgeglichen ist. Nun wohnt meine Tochter seit August 2008 wieder bei der Mutter. Jetzt im Frühjahr 2010 beantragte die Mutter Sozialleistungen nach SGB2 (Hartz IX). Daraufhin verlangt sie nun Kindesunterhalt von mir mit der Begründung das unsere Übereinkunft nichtig sei.
Ich wäre bereit den Differenzbetrag des von ihr bzw. von mir zu entrichtenden Unterhalts zu begleichen. Wie ist hier die rechtliche Lage?
Mfg Peter