Abgeschickt von Olaf Krähenbrink am 03 Juni, 2010 um 08:42:38
Wir haben mit Mietbeginn November 2009 einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen, wie wir aber erst jetzt gesehen haben, mit dem Zusatz >>für beide Partner erst kündbar ab Oktober 2010<<
Laut Mietrecht gilt doch allgemein für unbefristete Verträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wir fragen uns, ob die Kündigung nun erst wirksam werden kann, zum Januar 2011. Wir möchten auch einen Nachmieter suchen.