Abgeschickt von ristili am 20 Juni, 2010 um 13:00:07:
Folgender Fall:
Haus ersteigert im Jahr 2004; bewegliche Sachen des alten Eigentümers waren noch im Haus (diese waren nicht Bestandteil der ZV); hat mehrfach Aufforderung erhalten, diese abzuholen, was nicht geschen ist.Bis dahin nie wieder etwas gehört von dem alten Eigentümer.
Jetzt (2010) fordert der alte Eigentümer uns auf, die beweglichen Sachen herauszugeben.
Darf er das oder ist hier schon Verjährung eingetreten? Wenn ja --> welche Verjährung gilt (§ 864 BGB?)