Mietminderung wg. fehlender Heizung


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Abgeschickt von goldi am 19 November, 2008 um 16:40:57

also: nov. 2005 fällt ein heizkreislauf im wohnzimmer aus, nachtspeicher fussbodenheizung. der 2. kreislauf funktioniert noch u. ich kann noch etwas raumtemperatur erreichen. vermieter will ein nachtspeichergerät aufstellen. ich weiger mich. ra eingeschaltet. 10 % mietkürzung (netto-miete). tja, und jetzt haben wir nov. 2008 und es hat sich nichts geändert. seit nov. 2007 ist auch der 2. kreislauf hinüber. habe meinem vermieter andere heizmethoden aufgezeigt, die er von einem ing. prüfen lassen wollte und sich noch vor der heizperiode mit mir in verbindung setzen. nichts ist passiert. zunächst: kann ich nicht mehr als 10 % einbehalten und dann auch von der brutto-miete? zur erklärung, ich wohne schon 25 jahre hier u. da ich selbständig war, konnte ich die miete nicht immer pünktlich zahlen, da war der vermieter immer recht kulant. nur jetzt reicht es, ich denke das entgegenkommen seinerseits ist abgegolten und was kann ich machen?



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