Re: Schadenersatz


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Abgeschickt von Mag. am 09 Juli, 2010 um 11:03:29:

Antwort auf: Schadenersatz von Franziska am 08 Juli, 2010 um 11:19:56:

Horst hat Recht. Der Vertrag Patient - Zahnarzt
ist bei Prothetik in der Regel ein Dienstvertrag, d.h., (nur) die Leistung ist geschuldet. Dagegen ist der Vertrag über die technische Anfertigung der Prothetik zwischen Zahnarzt und Zahntechniker ein Werkvertrag, d.h., der ERFOLG (die einwandfreie Herstellung) ist geschuldet. Bleibt nix anderes, als dass der Zahnarzt im eigenen Interesse für Dich (weiter) reklamiert und die Ansprüche durchsetzt.



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