Abgeschickt von Liane am 13 Juli, 2010 um 09:50:32
Antwort auf: Namensänderung der Kinder nach Scheidung,Vater hat kein Sorgerecht von D am 12 Juli, 2010 um 19:52:08:
Hallo!
Habe gerade durch Zufall Ihre Frage gelesen. Bei mir ist es zwar schon sechs Jahre her aber mein Sohn war damals auch schon 13 Jahre alt, als ich mit meinem neuen Mann Zwillinge bekam. Da der Kontakt zwischen meinem Sohn und seinem Vater erst sehr unbeständig war und dann komplett abgerissen ist, hatte mein Ältester den Wunsch, den Namen der neu entstandenen Familie (den Namen meines Mannes) anzunehmen.
Dies wurde über damals über das Bürgerbüro beantragt und wurde dann auch dem Jugendamt übermittelt. Die haben meinen Sohn dann einen Anhörungstermin geschickt, mit ihm alleine gesprochen und den Erzeuger angeschrieben. Als dieser sich dazu nicht geäußert hatte, haben sie die Bestimmungsgewalt von ihm übernommen und der Namenserteilung zugestimmt. Das ganze hat mich nur 50,00 Euro gekostet. Ich sollte hier auch erwähnen, das der Vater meines Ältesten KEIN Sorgerecht besaß, also wie bei Ihnen. Er kann der Namensereilung zwar widersprechen, aber dann wird vom Jugendamt überprüft, was zum Kindswohl dient. Bei und war es für meinen Sohn, so zu heissen wie seine beiden Halbgeschwister um sich in die Familie richtig fest integriert zu fühlen. Deshalb wurde auch zugestimmt.
Wünsche Ihnen ganz viel Glück bei der Namenserteilung.