Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der Krankenkasse


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Abgeschickt von Rodi am 13 Juli, 2010 um 12:25:20

Hallo,
wer kann mir beim Sonderkündigungsrecht o.g. Betreffs helfen?
Ich betreue meinen demenzkranken Vater, der im Pflegeheim untergebracht ist. Seine Krankenkasse hat ihn schriftlich am 12.02.2010(erhalten am 16.02.)zur Zahlung des Zusatzbeitrages rückwirkend ab dem 01.02.2010 aufgefordert. Ich habe für ihn Widerspruch eingelegt. Am 28.04.2010 habe ich dann die Kündigung bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse hat die Kündigung zum 30.06.2010 dann bestätigt, verlangt aber trotzdem noch für 3 Monate den Zusatzbeitrag. Ich zahle nicht, denn ich habe bei der Kündigung auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Jetzt hat die Kasse einen Gerichtsvollzieher, natürlich mit noch weiteren Kosten, in der o.g. Angelegenheit beauftragt. Wie genau lautet das Sonderkündigungsrecht?




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