Re: Berichtigung Steuerbescheid nach § 129 AO


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Abgeschickt von Christian am 19 November, 2008 um 16:57:31:

Antwort auf: Re: Berichtigung Steuerbescheid nach § 129 AO von Jochen am 18 November, 2008 um 21:49:43:

Ok. Sachverhalt verstanden. Als erstes zu den Zinsen gem § 233a AO, diese sind nicht als Strafe zu sehen, Sie entstehen Kraft Gesetz und unterliegen keinem Ermessen des Bearbeiters. Nehmen wir mal an der Fehler wäre zu deinen ungunsten gewesen und du würdest nun noch etwas raus bekommen, dann würde dieser Betrag auch verzinst. Der Gesetzgeber wollte damit nur den "Zinsvorteil" ausgleichen, welchen mann hatte wenn man das Geld angelegt hätte, ob diese Regel nun so glücklich ist oder ´nicht bleibt dahin gestellt.
Naja und nun zu der Änderung nach § 129 AO, im Falle eines Übertragungsfehlers besteht leider die möglichkit der Änderung, was anderes wäre es gewesen, wenn der Bearbeiter rechtliche Überlegungen angestellt hat. Hoffe mit dieser Antwort geholfen zu haben.



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