Re: Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der Krankenkasse


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Abgeschickt von Werner am 13 Juli, 2010 um 23:30:27:

Antwort auf: Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der Krankenkasse von Rodi am 13 Juli, 2010 um 12:25:20:

Zusatzbeitrag ab dem 01.02. zu zahlen;
Kündigung zum 30.06.;
das sind fast 5 Monate die ihr Vater noch "Kunde" bei der Kasse ist, in der der Beitrag zu zahlen wäre.

Die Kasse verlangt aber nur 3 Monate, damit tut sie ihnen sogar noch einen Gefallen und "schenkt" ihnen 2 Monate.

Warum sie nicht zahlen ist unverständlich, schliesslioch nehmen sie bis zum 30.06. auch die Leistungen der Kasse in Anspruch, oder ?

Und was machen sie wenn ihre neue Kasse auch einen Beitrag erheben wird ?
wieder wechseln ?

und dann wieder und wieder und wieder ?

Finden sie sich mit dem Beitrag ab,
schliesslich belasten auch Demenzkranke unser Gesundheitssystem, bei dem der Gesunde für den Kranken zahlen darf, enorm.

Und, beschwere ich mich ?

Also streiten sie nicht um die paar Kröten.

Ich denke dass was sie aus dem System erhalten ein Vielfaches von dem ist, was man nun von ihnen verlangt !




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