Abgeschickt von Werner am 13 Juli, 2010 um 23:30:27:
Antwort auf: Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag der Krankenkasse von Rodi am 13 Juli, 2010 um 12:25:20:
Zusatzbeitrag ab dem 01.02. zu zahlen;
Kündigung zum 30.06.;
das sind fast 5 Monate die ihr Vater noch "Kunde" bei der Kasse ist, in der der Beitrag zu zahlen wäre.
Die Kasse verlangt aber nur 3 Monate, damit tut sie ihnen sogar noch einen Gefallen und "schenkt" ihnen 2 Monate.
Warum sie nicht zahlen ist unverständlich, schliesslioch nehmen sie bis zum 30.06. auch die Leistungen der Kasse in Anspruch, oder ?
Und was machen sie wenn ihre neue Kasse auch einen Beitrag erheben wird ?
wieder wechseln ?
und dann wieder und wieder und wieder ?
Finden sie sich mit dem Beitrag ab,
schliesslich belasten auch Demenzkranke unser Gesundheitssystem, bei dem der Gesunde für den Kranken zahlen darf, enorm.
Und, beschwere ich mich ?
Also streiten sie nicht um die paar Kröten.
Ich denke dass was sie aus dem System erhalten ein Vielfaches von dem ist, was man nun von ihnen verlangt !