Abgeschickt von manuela am 16 Juli, 2010 um 17:57:44
Ich hatte Feb.2009 einen Unfall wobei mir ein Auto in mein stehendes Auto gefahren ist. Für meine Nichtschuld an dem Auto fand sich auch ein Augenzeuge. Ich hielt mit meinem Handy die Positionen und Schäden von beiden Fahrzeugen fest.Woraufhin die gegnerische KFZ versicherung meinen Schaden von 675 Euro im Juni2009 ohne Vorbehalt auf Grund der Schadenslage beglich . Die Fahrerin des schuldigen Fahrzeugs war damit nicht einverstanden und schaltete privat über Rechtsschutz einen Anwalt ein.Die verhandlung zog sich hin und ein Gutachter entschied im Februar 2010 das mein Schaden nicht vom Unfall sein kann(was nicht stimmt) und daher ich die Schuldige wäre.Das Urteil teilte sie ihrer Versicherung mit. Diese versucht jetzt die an mich gezahlten 675 Euro zurück zu fordern. Darf das Geld zurückgefordert werden? Für die Versicherung war ihre versicherte doch schuld. Und die Versicherung hat doch selbst denn Fall längst abgeschlossen.