Abgeschickt von Mag. am 19 November, 2008 um 18:34:39:
Antwort auf: Re: Dringend Rat gesucht! Forderung obwohl nie dort eingezogen von Julie am 19 November, 2008 um 17:11:26:
Es ist schon unverständlich, wenn man sich bei Zusendung des Mietvertrages tot stellt und nicht sagt, dass man nicht einziehen möchte.
Mietvertrag muß nicht zwingend in Textform sein.
Ohne Schlüsselübergabe wurde die Wohnung aber
auch nicht "überlassen". Ein ärgerlicher Fall, der m.E. nach Rat durch Mieterverein o.ä. verlangt, denn:
§ 550 Form des Mietvertrags
1Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. 2Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.