Abgeschickt von zecke am 28 Juli, 2010 um 10:20:40:
Antwort auf: Re: er gibt den Hund nicht raus! von Vera Schröder am 27 Juli, 2010 um 15:36:22:
dann scheinen die eigentumsverhältnisse doch klar zu sein.
Amtsgericht- einstweilige verfügung auf herausgabe des hundes- damit zum gerichtsvollzieher und gut is