Re: er gibt den Hund nicht raus!


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Abgeschickt von Vera Schröder am 28 Juli, 2010 um 17:39:00

Antwort auf: Re: er gibt den Hund nicht raus! von zecke am 28 Juli, 2010 um 10:20:40:


: dann scheinen die eigentumsverhältnisse doch klar zu sein.
: Amtsgericht- einstweilige verfügung auf herausgabe des hundes- damit zum gerichtsvollzieher und gut is

Danke Zecke,für die Antworten.
Das wird ihm aber kaum beeindrucken wenn die Polizei nicht mit kommt,oder tut sie das?
Und wenn er(wie er es immer macht) nicht die Tür
öffnet?Selbst wenn er da ist kann die Polizei
den Hund beschlagnahmen?Ich kenne mich da nicht
aus.Danke für die Antwort



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