Mietvertrag aufheben/Courtage zurück?


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Abgeschickt von Frank am 05 August, 2010 um 12:44:45

Hallo,
wir (meine Frau und ich) haben gerade ein ziemlich heftiges Problem mit einer Wohnung. Nach einer ersten Besichtigung einer schönen Altbauwohnung haben wir uns zur Anmietung ab dem 15.08. dJ entschlossen, dem Makler die Courtage überwiesen, den Vertrag unterschrieben. Als wir dann gestern die Wohnung nach dem Auszug der Vormieter besichtigt haben und dabei auch erstmals die Vermieter kennenlernten, mussten wir erfahren, dass der gesamte hintere Teil der Wohnung wegen Feuchtigkeit und Schimmel unbewohnbar ist. Wie man das beheben wolle und wie lange das in Anspruch nehmen würde, blieb unklar. Die Belastung der übrigen Wohnung wäre nicht abzuschätzen. Schlimmer noch: Eine Rücksprache mit den Vormietern ergab, dass der Mangel bereits seit mindestens ein bis zwei Jahren bekannt ist, bereits ein Gutachten erstellt wurde. Von all dem war vor Vertragsabschluss keine Rede. Der Schaden war auch nicht sichtbar, da beim ersten Besichtigungstermin noch die Möbel der Vormieter in der Wohnung waren.
Wir fühlen uns total über den Tisch gezogen, hätten die Wohnung so niemals angemietet. Was raten Sie uns? Ich würde am liebsten den Vertrag für nichtig erklären, Courtage und anteilige Mietvorauszahlung zurückverlangen. Aber noch ist nicht mal klar, ob wir in unserer jetzigen Wohnung (natürlich bereits gekündigt) bleiben können...
Bin für Ratschläge dankbar,
Frank




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