Re: Mietvertrag aufheben/Courtage zurück?


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Abgeschickt von Mag. am 05 August, 2010 um 17:36:00:

Antwort auf: Mietvertrag aufheben/Courtage zurück? von Frank am 05 August, 2010 um 12:44:45:

Sofortige Anfechtungserklärung (§ 143 BGB) wegen arglistiger Täuschung gegenüber Vermieter UND Makler wegen Verschweigens einer Tatsache, über die Pflicht zur Aufklärung bestand (§ 123 BGB). Dadurch werden Miet- und Maklervertrag (der Makler wird den Mangel ja wohl gekannt haben bzw. mußte ihn kennen) rückwirkend (von Anfang an) nichtig (§ 142 BGB). Gezahltes Geld zurück verlangen. Gibt es Schwierigkeiten, dann Anwalt.
Ferner Anspruch auf Schadensersatz an den Getäuschten nach §§ 823,826 BGB.
Ersetzt werden alle Kosten aus dem Vertrag. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Vertrag nie geschlossen wäre.




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