Aufhebung Mietvertrag wg.Formfehler/Kündigungsfrist?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von J.Lu am 23 August, 2010 um 11:33:40

Guten Tag,
Es handelt sich um eine 1-Zi.Whg von ca.12qm.
Ein junger Mann aus Irland ( ohne Deutschkenntnise ) hat den Vertrag unterschrieben und die Kaution von 3 Bruttomieten ( Netto + Nebenkosten ohne Heizung )überwiesen und ist eingezogen. Nun kommt seine Verlobte und daher ist die Wohnung zu klein. Nach Gespräch mit dem Vermieter ist zu erkennen, dass dieser vom Vertrag nicht zurück tritt und auf Mietzahlung bis 01.08.2011 besteht.

Bitte kann mir jemand sagen, ob dieser Vertrag gültig ist, oder aber vom Mieter eine Aufhebeung erwirkt werden könnte ( ggf frühester Kündigungstermin ).

Vertrag zwischen Vermieter ( Name und volle Anschrift ) und Mieter ( Vor-und Zuname und Geburtsdatum ).
§1 Mietsache, ist nichts ausgefüllt ( Keine Angaben zum Objekt, wie Anschrift, Größe, oder Art )!!!!!!
§2 Mietzeit,
1. beginnt 01.08.2010
2. Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 01.08.2011 mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann.
§4 Miete, Angabe Netto-Miete und Angabe Vorauszahlung NK ( Verteilungsschlüßel auch über Wohnfläche, obwohl hier ja keine Angeaben zu existieren ).

Vielen Dank für Anregungen.
Grüße aus Hanau



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]