Arbeitsrecht Kündigung/Jahressonderzahlung


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Abgeschickt von Marianne am 24 August, 2010 um 22:02:59

Ich arbeite in einem Heim im TVÖD und möchte zum 31.12.10 kündigen. Im Arbeitsvertag steht Folgendes:
"Für das Arbeitsverhältnis gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen, so gilt die Verlängerung der Kündigungszeit sowohl hinsichtlich der Frist wie auch hinsichtlich des Termins auch für die Angestellte." Wann muß ich nun kündigen?
Weiter gilt die Jahressonderzahlung nach § 20, heißt das, wenn ich am 1. Dezember noch im Dienst bin, dass ich die Zahlung noch bekomme? Danke für eure Antworten :-)) marianne



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