Rahmenschaden am Fahrzeug, Rücktritt möglich


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Abgeschickt von Sebastian Kortler am 06 September, 2010 um 14:51:30

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Anfang des Jahres ein Fahrzeug erworben. Dieses hatte laut Vertrag einen Heckschaden. Im Vertrag steht auch, dass der Rahmen nicht angegriffen bzw. verzogen ist. Den Blechschaden habe ich reparieren lassen und das Fahrzeug neu lackiert. Außerdem habe ich Reperaturen wie Zahnriementausch machen lassen. Jetzt ist nach einem Getriebeschade beim Einbau eines neuen Getriebes festgestellt worden, dass das Fahrzeug einen erheblichen Rahmenschaden hat. Der Stoßdämpfer liegt am Rahmen an, beim Getriebehalter fehlen ca. 2 cm für den Einbau. Es ist ein Knick in Rahmen zu sehen. Habe ich jetzt ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag? Muss der Verkäufer mir auch die Investitionskosten (Reperaturen, Lackieren etc.) erstatten?

Vielen Dank





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