Re: Kindesunterhalt und Insolvenz


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Abgeschickt von Rene am 06 September, 2010 um 22:37:51

Antwort auf: Kindesunterhalt und Insolvenz von Babett am 28 August, 2009 um 11:39:55:

: Guten Tag,

: ich habe ein spezielles Problem. Seit 2001 zahlt mein Ex-Ehemann für unsere gemeinsame Adoptivtochter keinen Unterhalt mehr. Ich lasse ab und zu einen Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischicken, bislang ohne Erfolg.

: 2005 hat er Privatinsolvenz angemeldet. Ich wurde weder informiert noch hatte ich sonstwie die Möglichkeit im Namen unserer Tochter mich als Gläubiger eintragen lassen. Bis dahin waren rund 20000,00 € rückständiger Unterhalt aufgelaufen.

: Mein Ex-Ehemann befindet sich inzwischen in der Wohlverhaltensphase. Es hätte zumindest seit Insolvenzantrag der Unterhalt hätte bezahlt werden müssen, er wurde aber nicht bezahlt.

: Inzwischen sind weitere 13000,00 € aufgelaufen. Wegen einem Tipp, dass man in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden machen darf, beantragte ich die Aufhebung der Restschuldbefreiung. Das Gericht teilte mir mit, ich sei keine Gläubigerin und könne den Antrag nicht stellen.

: Was kann ich noch tun, damit meine Tochter an ihren Unterhalt kommt? Wie komme ich an das Geld, das vor Insolvenz aufgelaufen war?

: Ich muss noch dazu sagen, dass ich immer sehr gut verdient habe. Seit 2004 bin ich aber schwer erkrankt und habe inzwischen die Pflegestufe 3. Ich benötige jeden Cent, um meine Pflege zu Haue sicher zu stellen. Durch diesen Umstand ist die Ausbildung der gemeinsamen Adoptivtochter gefährdet, denn sie müsste ein Jahr im englisch sprechenden Ausland eine Schule besuchen, um darauf aufbauend ihren Wunschberuf zu erlernen.

: Ich empfinde ein solches Verhalten von dem Adoptivvater als sehr unmoralisch, zumal er ganz bewusst mit mir zusammen dieses Kind adoptiert hat.

: Wer kann mir raten, was ich noch tun kann, mein Ex-Ehemann ist Bau.-Ing. und hat wieder einen Top bezahlten Job, ausserdem wachsen ihm intern für einen Teil des Einkommens (damit dieses niedriger ist) Geschäftsanteile an, die er nach Ablauf der Insolvenz übertragen bekommt.

: Er wird von den Gerichtsvollziehern nicht gepfändet, weil er sich in Insolvenz befindet.

: Ist es auch möglich, wenn ich einen eingetragenen Gläubiger finde, dass dieser die Aufhebung der Restschuldbefreiung beantragt? Ich bitte hier um Tipps, denn ich weiss einfach nciht mehr weiter...
: Mein Rechtsanwalt hat mir kürzlich nach erfolgsloser Zwangsvollstreckung die Rechnung geschickt mit der Bemerkung, dass amn nichts weiter tun könne, ausser von Zeit zu Zeit mal wieder zwangszuvollstrecken....

Hallo,
den aufgelaufenen Unterhalt können Sie sich abschminken. Der ist mit der Privatinsolvens Geschichte. Sie können auch keine Aufhebung der Restschuldbefreiung beantragen, weil der nicht gezahlte Unterhalt nicht als "neue Schulden machen" zählt, da er durch die Wohlverhaltensphase nicht die Möglichkeit hat den Unterhalt zu bezahlen. Das habe ich so bei der Schuldnerberatung erfahren. Und es ist auch richtig so. Sonst würde ja jeder, der Kinder hat von der Privatinsolvens quasi ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen



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