Abgeschickt von Rocco Kirves am 19 September, 2010 um 07:24:51
Ich bin seit ca. 10 Jahren Besitzer eines Grundstücks direkt neben einem Freibad. Nun möchte ich gern ein Einfamilienhaus dort hin bauen. Das zuständige Bauamt erteilt mir jedoch keine Baugenehmigung bevor ich nicht eine Schallimmissionsprognose von einem fachkundigen Ingenieurbüro nach den Vorgaben der TA Lärm erbringen lasse!
Ich bin in diesem Dorf (500 Einwohner) groß geworden und kenne somit besser als jeder Gutachter die dortigen Verhältnisse bezüglich des Lärms. Diese nehme ich liebend gern auch so hin, da Das Freibad lediglich von 10.00 bis 20.00 Uhr in den Sommermonaten geöffnet ist. Außerdem werden wir selbst jeden schönen Tag im gegenüberliegenden Freibad verbringen. Sehr gern würde ich auch schriftlich mein Einverständnis mit der vermeintlich höheren Lärmbelastung erklären.
Kann mir das Bauamt eine Baugenehmigung verweigern? Trifft hier die TA Lärm überhaupt zu, da ich ja ein Wohnhaus errichten will und keine gewerbliche oder industrielle Anlage?
Vielen Dank!