Re: Lärmbelästigung


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Abgeschickt von ziege am 23 September, 2010 um 17:51:58:

Antwort auf: Re: Lärmbelästigung von FrauHolle am 23 September, 2010 um 13:22:26:

Hier muss man jede Menge Dinge beachten.
Wenn der Altbau sehr Hellhörig ist oder dergleichen.
Kinder haben nun mal einen Bewegungsdrang, da können Sie zunächst kaum was machen.

Wir waren selbst einmal betroffen von einer solchen Situation.
Sie sollten über einen längeren Zeitraum tatsächlich ein Lärmprotokoll führen.
Da hinein gehören Uhrzeiten genau so wie die Beeinträchtigungen.
Bei uns war es derart schlimm das man stellenweise gar nicht telefonieren konnte, oder der PC von den Erschütterungen abstürzte, weil sich die Kinder auf den Schrank stellten und von dort herunter sprangen.
Sollten Sie bei einer Lärmbelästigung Zeugen vor Ort haben, lassen Sie sich das im Lärmprotokoll abzeichnen.
Tragen Sie dafür Sorge das diese Zeugen auch bereit sind als Zeuge aufzutreten.
Suchen Sie sich anschliessend einen Fachanwalt für Mietrecht.




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