Abgeschickt von Petra am 02 Oktober, 2010 um 00:41:35:
Hallo,meine Freundin wollte ein Jahr in Deutschland studieren. Sie fand eine Wohnung durch einen Makler, der ihr sagte, es gäbe noch mehrere andere Bewerber und wenn sie die Wohnung haben wollte, sollte sie sich sofort entscheiden und den Mietvertrag unterschreiben. Dies war am 6.8.und am 15.8. sollte die Wohnung(möbliert)frei sein. Meine Freundin fühlte sich vom Makler so unter Druck gesetzt, dass sie den Mietvertrag am Tag der Besichtigung unterschrieb. Meine Freundin litt zu dem Zeitpunkt der Unterschrift des Mietvertrags wegen einem unerwarteten Schicksalsschlag unter einer psychischen Unballanse, konnte nicht mehr klar denken, hatte seit Tagen nichts gegessen und nicht geschlafen. Am gleichen Abend nachdem sie den Mietvertrag unterschrieben hatte, bekam sie einen totalen Zusammenbruch mit Panikangst, Übelkeit usw. Auf Rat des behandelnden Arztes sollte sie so schnell wie möglich zurück in ihre Heimat. Am nächsten Tag (innerhalb 24 Stunden) gab meine Freundin dem Vermieter telefonisch und schriftlich Bescheid, dass sie die Wohnung wegen Krankheit nicht nehmen und vom Mietvertrag zurücktreten wollte. Meine Freundin musste wegen dems Zusammenbruch ihr Studium abbrechen und in ihre Heimat zurückkehren, wo sie noch mehrere Wochen krankgeschrieben war. Kann der Vermieter von ihr als Norwegerin Miete für 3 Monate, Kaution und Maklerkaution verlangen? Kann man sie als Ausländerin gerichtlich in Deutschland oder Norwegen belangen? Kennt sich jemand aus? Danke für jede Antwort!