Re: Kündigung Arbeit wegen Umzug zum Partner


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Abgeschickt von Karina Swoboda am 31 Oktober, 2008 um 10:58:48

Antwort auf: Re: Kündigung Arbeit wegen Umzug zum Partner von Mag. am 17 Oktober, 2008 um 16:22:52:

: Sie sollten erst in der Nähe Ihres Partners einen neuen Job suchen, bevor Sie kündigen, sonst ist Ihnen eine Sperrzeit sicher, wenn Sie sich selbst in die Arbeitslosigkeit hinein kündigen. Der Wunsch, seinem Partner nahe zu sein, ist kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 144 SGB III. Ein "wichtiger Grund" liegt (nur) vor, wenn dem Arbeitslosen unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Solidargemeinschaft der in der Arbeitslosenversicherung Versicherten ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte.

: Sperrzeiten hier:

: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html

Hatte das gleiche Problem im September (nur das ich verheiratet bin). Ich bekam keine Sperrzeit. Am besten vorher bei Arbeitsamt anrufen und sich beraten lassen.




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