Haushaltshilfe


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Abgeschickt von sunny am 23 November, 2008 um 11:39:11

Hallo,

ich bin Beamtin habe eine 3 jährige Tochter und bin bis zum Mutterschutz meines vor kurzem geborenen Sohn 21 Wochenstunden beschäftigt gewesen.

Wegen der Geburt meines Sohnes habe ich bei der Beihilfe eine Haushaltshilfe zur Betreuung meiner Tochter während des Krankenhausaufenthaltes und 7 Tage nach dem stationären Aufenthalt geltend gemacht.

Diese Aufwendungen wurden nun mit der Begründung abgelehnt, dass diese nur bei nur bei geringfüginger Beschäftigung der haushaltsführenden Person geltend gemacht werden kann.

Ist dies rechtens?
Übernimmt die private Krankenversicherung ggf. über den Beihilfeergänzungstarif die Kosten anteilig?

Danke schon mal im Voraus.

Gruß
sunny





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