Abgeschickt von Trudel am 27 Oktober, 2010 um 14:50:32
Ich war bei einer Firma tätig und hatte ein Darlehen. Nach meiner Arbeitsunfähigkeit und einem Teil der Rückzahlung durch meine Partnerin bat ich um Erlassen der Restschuld. Diese wurde mir mündlich zugesichert. In diesem Gespräch wurde mir auch das Angebot gemacht, als Tippgeber Geld zu verdienen. Dazu habe ich einen Vertrag unterschrieben und 2 Tage später kam eine Rechnung über einige 1000 Euro. Habe diesen Vertrag sofort widerrufen! Habe mich aber trotzdem per e-mail bedankt, dass mir die Restschuld erlassen wurde.
Nun ein 3/4 Jahr später kommt die Firma und stellt es so hin, dass man mir das Darlehen nur erlassen hätte, wenn ich Tippgeber geblieben wäre mit einer mtl. Abnahme eines Produktes von ca. 100 Euro und einem festen Vertrag über ein Jahr und eben dem fälligen Betrag über einige 1000 Euro!
Wenn diese Absprache bei dem Gespräch so vorgelegen hätte, hätte ich diesen Vertrag nie unterschrieben, da hätte ich ja auch gleich das Darlehen in monatlichen Raten tilgen können.
Nun klagt die Firma auf Zahlung der Restschuld, ich berufe mich aber auf diese mündliche Zusage, die mir in einer e-mail zwar bestätigt wurde, aber man ein 3/4 Jahr später diesen Zusammenhang nachschiebt. Hätte die Firma nicht gleich bei Widerruf auch ihre mündliche Zusage widerrufen müssen!
Ich bin nicht bereit, deren Darlegung so stehenzulassen