Abgeschickt von Trudel am 28 Oktober, 2010 um 07:52:48
Antwort auf: Re: Mündliche Zusage wird widerrufen! von Erol am 27 Oktober, 2010 um 20:38:49:
Vielen Dank für die Antwort!
Zum Anwalt gehen: Ich bin nicht rechtschutzversichert und kann mir einen Anwalt nicht leisten!
Muss mich also selbst verteidigen, da man bereits gegen mich klagt!
Suche vor allem nach der Antwort auf die Frage: Diese mündliche Zusage - selbst wenn sie gemacht worden wäre nur in Verbindung mit diesem Vertrag, den ich mir leichtsinnigerweise habe unterjubeln lassen, aber fristgerecht wieder gekündigt habe - hätte die Firma dann ihre Zusage für den Erlass des Darlehens nicht auch fristgerecht schriftlich widerufen müssen?
Zum Glück habe ich es schriftlich, dass die Zusage gemacht wurde - eben aber angeblich nur in Verbindung mit dem anderen Vertrag.