Re: Mündliche Zusage wird widerrufen!


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Abgeschickt von Ziege am 28 Oktober, 2010 um 09:39:27:

Antwort auf: Re: Mündliche Zusage wird widerrufen! von Trudel am 28 Oktober, 2010 um 07:52:48:

------Diese mündliche Zusage------
------mit diesem Vertrag--------

Du hast lediglich eine mündliche Zusage die Du kaum beweisen kannst.
Die Gegenseite hat einen VERTRAG!!! Diesen wirst Du unterschrieben haben.
Hin wie her hast Du ausgesprochen schlechte Karten, ob mit oder ohne Anwalt.





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