Abgeschickt von Ziege am 04 November, 2010 um 07:50:22:
Antwort auf: Re: Mündliche Zusage wird widerrufen! von Trudel am 29 Oktober, 2010 um 08:42:46:
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Ob es solche Richter gibt, das müssen Sie dann schon ausprobieren.
Tatsache ist das Sie die Hintergrundperspektiven nicht schriftlich haben.
Ein Richter hat sich an Fakten zu halten die Beweisbar sind.
Beweise sind Dinge die Schwarz auf Weis vorliegen.