Gerichtsstand bei unerlaubten Handlungen im Internet


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Abgeschickt von Hermann am 08 November, 2010 um 20:31:21

Hallo,
durch eine Äußerung in einem deutschen Hobbyforum fühlte sich ein bis 2009 in Deutschland, jetzt in der Schweiz lebender, italienischer Staatsbürger beleidigt und kreditgeschädigt.
Er hat nun bei einem schweizer Gericht Klage auf Schadensersatz eingereicht.
Ich denke der Gerichsstand muss in diesem Falle das für den Wohnort des Beklagten zuständige Gericht sein. Ist das richtig?
Viele Grüße,
Hermann.



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