Änderung rückwirkend Schwb. Ausweis mit


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Abgeschickt von Linda Kauk am 20 November, 2010 um 18:03:30

Hallo,
endlich habe ich den Buchstaben "G" bei
90% Schwerb.zuerkannt bekommen rückwirkend vom 2.12.2009.
Da ich Grusi beziehe würde ich auch gern die Leistungen ab Dez. 2009 nachgezahlt bekommen,
ca. 59,20€ mtl.
Das Grundsicherungsamt stellt sich quer und will erst ab Mitteilung " 20.9.2010" der Änderung den "Mehrbedarf" zahlen.
Ist das richtig? Aufgeführt wird ein Urteil v. LSG Bayern, Beschluss 13.7.2007-L 11 B 911/06 SO PKH
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