Abgeschickt von Jochen am 23 November, 2008 um 17:53:28
Antwort auf: Zeugenaussage von Günter am 23 November, 2008 um 13:54:47:
Gegenüber der Polizei muß nicht ausgesagt werden.
Insofern braucht Sie auch nicht zu erscheinen.
Ich würde das der Polizei aber mitteilen.