Abgeschickt von Eede am 14 Januar, 2011 um 19:22:42:
Antwort auf: Re: Arbeitszeugnis von ich am 14 Januar, 2011 um 12:59:07:
Die Sache kenne ich...
generell:
* ein Arbeitszeugnis darf nicht gelogen sein
* es muss aber trotzdem wohlwollend vom AG geschreiben werden und darf dem AN nicht die Zukunft verbauen
Problem:
unterschiedliche Sichtweisen !
Natürlich sagt der AN: ich habe gut gearbeitet !
natürlich sagt der gekränkte AG: der war blöd und faul !
Darum wird in der Praxis meisst ein "mittelmässig" Arbeitszeugnis geschuldet.
Wenn der AG meint dass der AN unterdurchschnittlich schlecht war und dieses im Zeugnis zum Ausdruck bringt, dann muss er das auch beweisen können.
Andersrum: wenn der AN ein besseres Zeugnis fordert muss er auch beweisen können, dass seine Leistungen über dem Durchschnitt waren.
Nun die Frage:
wer kann was beweisen ?
gibt es Einträge (positiv/negativ) in der Personalakte ?
gab es Personalentwicklungsgespräche und gibt es Protokolle davon ?
Da eine Einigung unter vier Augen mit dem AG wohl nicht möglich ist, muss ein Arbeitsrechtler her.
Aber vorher prüfen:
können sie beweisen dass sie ein besseres Zeugnis verdient haben ?
Gibt es irgendwas Schriftliches was im krassen Gegensatz zu dem nun Geschriebenen steht ?
Andersrum:
kann der AG beweisen dass die wirklich so schlecht waren ?
unterm Strich wird nichts bei rum kommen denke ich.
Ist halt manchmal leider so.
Mit etwas Glück bekommen sie einen neuen Chef der genau weiß dass Arbeitszeugnisse gerne mal nach Nase ausgestellt werden und diese dann auch entsprechend bewertet