Abgeschickt von Horst am 19 Januar, 2011 um 14:37:28
Antwort auf: Insolvenz von dummi am 18 Januar, 2010 um 14:05:02:
: kann man gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts vorgehen wenn er offensichtlich falsch ist ? ggf wie ?
: es geht dabei um eine versicherung die den verwalter darüber informiert hat ( mit nennung der § und gebten hat seine erklärung zur auszahlung zu erteilen , da der diese erstattung NICHT in die masse falle . seit Dez 09 erfolgte keine reaktion des verwalters , er hat stattdessen die die Zusammenrechnung bei gericht beantragt und das gericht hat den Beschluss gefasst die vers. hinzuzurechnen . Was ist recht ?
Insolvenzverwalter dürfen alles, sie sind Gottes Vorgesetzte und werden von den Gerichten unterstützt. Recht ist etwas das in diesen Fällen auf die Gläubigerbefriedigung reduziert ist!
schuldner sind schlimmer als Mörder !