Abgeschickt von Mag. am 23 Januar, 2011 um 16:14:39:
Antwort auf: Verweigerung von Gewinn von Trudel am 20 Januar, 2011 um 11:35:48:
Es sieht so aus, dass der Arbeitgeber den Gewinn
herausrücken muss. Lassen Sie sich von einer
Verbraucherzentrale beraten, die haben Erfahrung
damit. In Frage kommende Normen:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__657.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__661a.html