Re: Verweigerung von Gewinn


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von Mag. am 23 Januar, 2011 um 16:14:39:

Antwort auf: Verweigerung von Gewinn von Trudel am 20 Januar, 2011 um 11:35:48:

Es sieht so aus, dass der Arbeitgeber den Gewinn
herausrücken muss. Lassen Sie sich von einer
Verbraucherzentrale beraten, die haben Erfahrung
damit. In Frage kommende Normen:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__657.html

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__661a.html





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]