Re: Unerlaubter zugang zu wohnung


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Abgeschickt von Ede am 24 Januar, 2011 um 22:00:05:

Antwort auf: Unerlaubter zugang zu wohnung von Stephan Kowatzki am 24 Januar, 2011 um 21:49:11:

Strafanzeige stellen ! wegen

* wg sexueller Belästigung
"Bei meinen Freund kam der vermieter unerlaubt in seiner wohnung"

* falls es heißen sollte
"Bei meinen Freund kam der vermieter unerlaubt in seine wohnung"
dann wg Hausfriedensbruch

* wg Nötigung
"und zwang ihn irgendwelche dokumente zu unterschreiben"

* wg Körperverletzung
"daruaf hin schlug der Vermieter meinen freund"

mein Gott wo wohnt der denn ? tztztz

das Ärztliche Attest ist schön, das beweist aber leider rein gar nicht, WER ihm den attestierten Schaden zugefügt hat !

Darum ist eine ZEUGENaussage wichtig - nämlich DEINE !

Du hast es doch gesehen, oder ?
Du warst doch sicher im Nebenzimmer und hattest Angst heraus zukommen, oder ?

Bei Aussage gegen Aussage, wo jede Seite was behauptet aber niemand Beweise für seine These hat, ist es zum Scheitern verurteilt



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