Abgeschickt von Ede am 24 Januar, 2011 um 22:00:05:
Antwort auf: Unerlaubter zugang zu wohnung von Stephan Kowatzki am 24 Januar, 2011 um 21:49:11:
Strafanzeige stellen ! wegen
* wg sexueller Belästigung
"Bei meinen Freund kam der vermieter unerlaubt in seiner wohnung"
* falls es heißen sollte
"Bei meinen Freund kam der vermieter unerlaubt in seine wohnung"
dann wg Hausfriedensbruch
* wg Nötigung
"und zwang ihn irgendwelche dokumente zu unterschreiben"
* wg Körperverletzung
"daruaf hin schlug der Vermieter meinen freund"
mein Gott wo wohnt der denn ? tztztz
das Ärztliche Attest ist schön, das beweist aber leider rein gar nicht, WER ihm den attestierten Schaden zugefügt hat !
Darum ist eine ZEUGENaussage wichtig - nämlich DEINE !
Du hast es doch gesehen, oder ?
Du warst doch sicher im Nebenzimmer und hattest Angst heraus zukommen, oder ?
Bei Aussage gegen Aussage, wo jede Seite was behauptet aber niemand Beweise für seine These hat, ist es zum Scheitern verurteilt