Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt


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Abgeschickt von Dirk G. am 24 Februar, 2011 um 10:41:22

Liebes Forum,

mit Strafbefehl vom 22.02.2011 ist mir die Fahrerlaubnis für 8 Monate entzogen worden. Am Unfalltag ( November 2010, keine Personenschäden) wurde mir der Führerschein bereits entzogen. Nach Auskunft meines Anwaltes (kein Fachanwalt) habe ich sehr viel Glück gehabt und sollte die Sache hinnehmen. Zudem sagt er, dass die 8monatige Frist erst ab Rechtskraft des Strafbefehls beginnt. Ist das so? Ich lese den §69a StGB anders. Wo ist da der Sinn zumal eine Anrechnung auf die Sperrfrist im Falle eines URTEILS erfolgt. Was kann ich sinnvolles tun um die Dauer des Führerscheinentzuges zu verkürzen? Wäre Klasse wenn ich Hilfe bekomme.
Gruß
D.




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