Abgeschickt von M. Hans... am 24 Februar, 2011 um 10:52:36
Hallo Forum,
mit Strafbefehl vom 22.02.2011 wurde mir die Fahrerlaubnis für 8 Monate entzogen (Unfall vom 06.11.2010 ohne Personenschäden). Nach Auskunft meines Anwaltes (kein FA) habe ich bezüglich des Strafmaßes Glück gehabt und liege voll im Rahmen. Zudem teilt er mir mit, dass die Frist erst beginnt nachdem der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Besteht nicht die Möglichkeit der Anrechnung da mir der Führerschein bereits am Unfalltag polizeilich entzogen worden ist? Ich lese das im § 69a StGB. Kann ich irgendetwas tun um eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen??? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
M.