Abgeschickt von Frank am 24 November, 2008 um 15:18:22:
Antwort auf: Re: Zeugenaussage von Jochen am 23 November, 2008 um 17:53:28:
Die Auffassung von Jochen ist leider falsch.
Sie wäre nur dann richtig, wenn es sich um eine Beschuldigtenvernehmung handeln würde. Die Zeugenaussage kann sogar mit Zwang durchgesetzt werden.