Abgeschickt von andre am 07 Maerz, 2011 um 20:51:13
Internet vertrag
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus?
Startmonat/Laufzeit
Sendestart ist der 01.11.10. Erst mit dem kündigungsfreien Ablauf der Testphase beginnt die Laufzeit von 36 Monaten und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern sie nicht bis drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Aufgrund der o.g. Sonderkonditionen gilt für fällige Zahlungen Bankeinzug*
Kleingeschrieben.
*Für Aufträge ohne Bankeinzug wird ein Verwaltungsaufschlag i.H.v. 10% auf fällige Monatsgebühren erhoben.
Fragen:
1. Ist diese Vorgehensweise rechtlich richtig? Auf einem verwirrenden A4 Brief mit vielen farbigen Effekten und mehreren verschiedene Schriftgrössen könnte davon ausgegangen werden, dass die Testphase kündigungsfrei ist?
Falls der Brief unterschrieben zurückgesendet wurde, würde es eine Möglichkeit geben, ohne Stornierungsgebühr aus diesem Vertrag auszutreten? Die Stornierungsgebühr belauft sich in Höhe von 70% bis Vertragsschluss. Möglicherweise am 31.01.2014, jeweils Euro 22,61.- Monatlich.
2. Darf ein Verwaltungszuschlag vorgenommen werden, wenn keine Bankeinzugsermächtigung erteilt wird, bzw. eine Rechnung gesendet wird?
3. Gilt das als eine Kündigung, wenn die Kündigung bis zum 31.01.2014 vorgemerkt ist.