Abgeschickt von Volker am 19 Maerz, 2011 um 21:05:11
Betrifft: Gutachten Gebäudeschaden. Ein zertifizierter Gutachter der Handwerkskammer Hamburg prüfte einen Gebäudemangel und sprach eine Empfehlung aus, die den Mangel beheben würde, aber dazu führte, dass der Mangel in kurzer Zeit wieder auftrat. Er hatte in seinem Gutachten nicht die Ursache des Mangels dargestellt, sodass eine kurzfristige, aber keine dauerhafte Beseitigung des Mangels hergestellt wurde. Die Baumaßnahme kostete 90.000 Euro. Frage: ist ein Sachverständiger standardmäßig verplichtet, die Ursache des von ihm festgestellten Bauwerkmangels in seinem Gutachten darzustellen, oder ist die Ursachen-Beschreibung ein Leistungsumfang, der extra vereinbart werden muß? Kennt sich jemand damit aus? Vielleicht ein Literaturhinweis? Danke.