Abgeschickt von gitarrejoern am 13 April, 2011 um 02:25:20
Antwort auf: Aufhebung Mietvertrag wg.Formfehler/Kündigungsfrist? von J.Lu am 23 August, 2010 um 11:33:40:
Moin!
Soweit mir bekannt ist, muss im Vertrag auch drinstehen, was vermietet wird (=Zimmer mit Anschrift und Lage innerhalb des Hauses). Wenn das im Vertrag fehlt, ist der Vertrag nichtig, das bedeutet, dass der Zustand so hergestellt wird, dass der Vertrag nie existiert hat. RA Kotz wird da sicher helfen können.