Abgeschickt von gitarrejoern am 13 April, 2011 um 02:48:23
Antwort auf: kopie wird urkunde und ist keine ? von Klaus am 27 Maerz, 2011 um 03:38:32:
Moin Klaus,
Es kommt nicht darauf an, was da drin steht, der Inhalt und das Design der Urkunde/Kopie können identisch sein. Entscheidend ist, wer das ausstellt.
Das Original stellt der aus, der das auch ausstellen darf, also Amt, Notar, usw. Macht man selbst davon eine Kopie, ist der Ersteller dieses Blattes nicht mehr das Amt/Notar, sondern man selbst. In § 267 StGB steht, unecht ist eine Urkunde dann, wenn die Gedankenerklärung nicht von demjenigen stammt, der als Aussteller bezeichnet ist. Hier geht es um "Identitätstäuschung", nicht um "Inhaltstäuschung". Eine Kopie wird echt, wenn der Ersteller der Urkunde die Kopie "beglaubigt", also Stempel/Unterschrift des Notars/Amtes darauf vorhanden ist.
Ein Beispiel ist das Zeugnis einer Schule. Es stellt ebenso eine Urkunde dar und darf nur von der Schule ausgestellt werden, in dem der Schüler
lernt. In manchen Situationen ist es erforderlich, dass nicht nur die "unechte Kopie" des Zeugnisses vorliegt, sondern es muss auch das Original vorgelegt werden, damit man z.B. die Voraussetzungen für eine Prüfung erfüllt.
Ich hoffe, ich konnte hier alle Klarheiten beseitigen :-))