Abgeschickt von Johnatan24 am 21 April, 2011 um 00:12:11
Guten Abend zusammmen,
meine Frage bezieht sich auf das Browsergame Shakes&Fidget, das erfolgreichste Browserspiel Deutschlands.
Die Anmeldung zu diesem Spiel ist kostenlos und auch danach fallen für den gewöhnlichen Nutzer keine weiteren Kosten an.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, für echtes Geld freiwillig, Einheiten einer bestimmter Premiumwährung für das Spiel zu kaufen.
Dadurch erhöt sich die Geschwindigkeit des Spielvortschritts bzw. man bezahlt in dieser Eiheit Artikel aus dem virtuellen Shop und erhält dafür virtuelle Gegenstände.
Preise für diese Währung reichen von 2,99EUR bis zu 100,-EUR. Bezahlbar durch diverse Zahlungmethoden von telefon, sms bis zur kreditkarte etc. .
Einmal erworbene Premiumeinheiten lassen sich nicht wieder in Geld umtauschen.
Soweit so gut.
Nun hat man allerdings im Spiel die Möglichkeit um diese Premiumeinheiten Glücksspiel in Form eines animierten Hütchenspielers zu betreiben. Das Prinzip kennt jeder, 3 hütchen, Einsatz tätigen, mischen, dann eins aussuchen und wenns das richtige war verdoppelt man seinen Einsatz.
Meine frage hierzu ist: Ist dies nicht ein grober Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz?
Dieses Spiel wird von sehr, sehr vielen Jugendlichen und Kindern gespielt.
Nun können auch Minderjährige diese Premiumeinheit kaufen die AGB klärt dies eindeutig, auch können diese Personen ohne Limit erworbene Einheiten inerhalb von wenigen Sekunden verlieren und sich dann vielleicht neue kaufen.
Ich weiß, dass es Minderjährigen z.B. verboten ist an Spielautomaten zu spielen, welche zwar keine Gewinne in Form von Echtgeld ausschütten aber z.B Freispiele oder Spielvortschritte o.a..
Auch ist es Jugendlichen nicht erlaubt an Pokertunieren teilzunehmen welche eine Teilnahmegebühr erheben, auch wenn diese Tuniere kein Echtgeld ausschütten sondern nur Sachpreise.
Meiner Meinung nach ist das hier das gleiche in grün, du zahlst einen Betrag, spielst und wenn du gewinnst hast du mehr von den Einheiten für welche du eigentlich zahlen müstest. Also gewinnst du einen Sachpreis, welchen du sogar sofort wieder für dieses Glücksspiel einsetzen darfst.
Ist dies rechtens?
Kann ein Anbieter nur durch die nicht vorhandene Möglichkeit des umtauschens in Echtgeld Kindern das Glückspiel nahebringen.
Dürfte diese Zusatzfunktion, welche nichts mit dem eigentlichen Sinn des Spiels zutun hat, nicht ausschließlich volljährigen Nutzern zugänglich gemacht werden?
Lohnt sich eine Anzeige bzw. Anwalt oder bin ich auf dem Holzweg?
Anbei noch ein Link zur AGB von Shakes & Fidget, wichtig vermutlich §10....
Über eine kurze Meinung zu diesem Fall würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan