bis 31.12. krank ab 01.02. Aufl.Vertrag- Urlaubsanspruch?


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Abgeschickt von rolf braun am 25 November, 2008 um 20:36:27

Hallo,
bin arbeitsbedingt seit 04.08. arbeitsunfähig geschrieben (Mobbing ect.)
Ab 01.02. tritt mein Auflösungsvertrag in Kraft.
Mein Arzt meinte, er würde mich noch bis 31.12. arbeitsunfähig schreiben, da ich ja noch keinen Urlaub genommen habe, steht mir ja im Januar mein Uralub (Urlaubstage noch 25) zu.
Denke dass stimmt oder?
Gruss Rolf

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Fast 40 Jahre im öffentlichen Dienst




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