Fristen Berufung Anfechtung des Urteils


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Abgeschickt von Martina am 05 Mai, 2011 um 23:30:07

Wir haben für einen Rechtsstreit nach Richterwechsel einen zweiten Gütertermin gehabt,das im Nachhinein ergangene Urteil(ohne Termin)wurde am 06.04.11 gefertigt und uns am 09.04.11 zugestellt.Es enthält kein Hinweis betzgl. einer möglichen Berufung .Nun wollen wir dieses Urteil aus verschiedenen Gründen anfechten .Die Frage ist wann läuft die Frist dafür ab und wo wird die Beschwerde eingereicht.



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