Zahlungsverkehr


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Abgeschickt von forstabbruch am 20 Mai, 2011 um 10:01:22

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ab wieviel Tagen nach Rechnungseingang ich bei Zahlungsbedingung:"Zahlbar rein netto, sofort nach erhalt der Rechnung" mahnen kann.

Freundliche Grüße



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