Re: Zahlungsverkehr


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Abgeschickt von Mag. am 20 Mai, 2011 um 13:56:58:

Antwort auf: Zahlungsverkehr von forstabbruch am 20 Mai, 2011 um 10:01:22:

Ist der Schuldner Gewerbetreibender, kommt er ohne Mahnung automatisch nach 30 Tagen in Verzug.
Ist der Schuldner privater Verbraucher, würde ich bei vorstehender Zahlungsbedingung nach ca. 10 Tagen mahnen und Frist setzen von ca. weiteren 10 Tagen. Dann ist der Schuldner in
Verzug und das gerichtliche Mahnverfahren kann
eingeleitet werden. Siehe § 286 BGB.



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